JETSKI Versicherung Schweiz

Das man einen Jetski in der Schweiz mittlerweile nicht nutzen darf, ist hinreichend bekannt. Eine Ausnahme war lange der Genfer See, aber auch hier herrscht seit 2018 striktes Jetski-Fahrspaß-Verbot. Darüber haben die einzelnen Kantone entschieden, da sie den vermeintlichen Lärmpegel fürchten und Angst vor der weiteren Umweltzerstörung haben.

Jetski Versicherung

Jetskifahrer wissen ganz genau, dass ihre Wassermotorräder die Umwelt nicht mehr belasten, als ein gängiges Motorboot und der Lärm ist auch nicht zwangsläufig stärker als bei anderen Freizeitgestaltungen auf dem Wasser. Trotzdem ist die Lobby der Jetskigegner stark. Dieses Tauziehen trifft auf beiderseitigen Unmut, sodass Jetskifahrer gezwungen sind, sich nach Alternativen umzuschauen.

Ist es möglich den Jetski in der Schweiz zu registrieren und zu versichern?

In der Schweiz müssen alle motorbetriebenen Wasserfahrzeuge registriert werden und eine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen. Die Nutzung des eigenen Jetskis stößt hier schon auf die erste Hürde. Eine Zulassung des Wassermotorrads ist laut der Straßen- und Schifffahrtsämter überhaupt nicht möglich. Das Verbot der Nutzung wird daher nicht vorrangig auf dem Wasser kontrolliert, sondern beginnt (und endet damit) bei der amtlichen Zulassung. Eine Versicherung für Schweizer Jetskifahrer ist daher auf dem Versicherungsmarkt überhaupt nicht auffindbar. Gängige Suchmaschinen geben hier auch keine weiterhelfende Unterstützung.

Zu all dem muss jedoch auch erwähnt werden, dass das bloße Besitzen eines Wassermotorrads nicht verboten ist. Jeder Bürger der Schweiz ist grundsätzlich befugt einen Jetski käuflich zu erwerben. Nur die Nutzung ist in der Schweiz strikt untersagt. Fahrer müssen sich daher in das benachbarte Ausland begeben oder hoffen, dass eine organisierte Veranstaltung auf schweizerischen Gewässern genehmigt wird. Seit 2015 bestehen hierzu Genehmigungen der Kantone Waadt, Genf, Neuenburg, Freiburg und Wallis Wettkampfgenehmigungen für die Sektion Aquabike des Schweizerischen Motorbootverbandes.

Wie kann ich meinen Jetski in der Schweiz versichern?

Nachbarländer, allen voran Deutschland, bieten explizite Tarife (Grösster Jetski Versicherer Deutschlands - NAMMERT.) für Jetskis an. Hier gibt es mittlerweile einige Versicherungsmakler und Versicherungsgesellschaften, die das Potenzial des Marktes erkannt haben und sich gut aufgestellt haben.
In der Schweizer Versicherungswelt einen Jetskitarif zu finden, ist wie die Suche nach der berühmten Nadel im Heuhaufen. Unmöglich. Daher liegt der Gedanke nah, sich eine ausländische Versicherung zu suchen und den Jetski über diese einzudecken.

Leider ist dies ebenfalls nicht so einfach, zumindest nicht, wenn man keinen entsprechenden Wohnsitz hat. Versicherungsgesellschaften in Deutschland sehen die größte Hürde ein ausländisches Fahrzeug zu versichern, da die Steuersätze von Land zu Land unterschiedlich sind. In der Schweiz sogar von Kanton zu Kanton verschieden. Ebenso muss der Jetski dann auch im jeweiligen Ausland registriert werden.

Verfügt man jedoch z.B. über einen deutschen Wohnsitz, ist es möglich seinen Jetski über einen deutschen Versicherer zu versichern und beim deutschen Wasseramt immatrikulieren zu lassen. Für viele Versicherer am deutschen Markt ist der etwaige Liegeplatz in der Schweiz dann auch keine Hürde um den Versicherungsschutz bereitstellen zu können, sodass das Wassermotorrad dann auch gegen einen Diebstahl geschützt ist.

Benötige ich als Schweizer auch einen Führerschein um meinen Jetski zu fahren?

Sobald Sie Gewässer betreten, sollten Sie sich selbstverständlich zuvor über die dortigen Regularien informieren. Dazu gehört u.a. in Deutschland die Führerscheinpflicht bei der Nutzung eines Wasserfahrzeuges, welches mehr als 15 PS hat. Ein Nachweis zur Befähigung der Nutzung ist daher unumgänglich. Dazu müssen Sie jedoch nicht ins Ausland fahren, damit Sie einen dort gültigen Führerschein erwerben. Somit ist Ihr Sportbootführerschein der Kategorie A auch auf deutschen Gewässern zulässig und entspricht dem dortigen Binnenführerschein. Eine Erweiterung des Scheines ist nicht notwendig, wenn Sie Ihren regulären Aufenthalt nicht länger als 12 Monate in Deutschland haben.

Der Jetski ist im Ausland versichert, kann jeder damit fahren?

Sollten Sie Ihren Jetski im Ausland versichert haben, steht nichts dem im Wege, dass ein anderer – berechtigter – Fahrer als der eigentliche Versicherungsnehmer das Fahrzeug nutzt. Wichtig ist hier nur, dass auch der andere Fahrzeugnutzer einen entsprechenden Führerschein nachweisen kann. Wenn Sie sich also mit Ihrem Kumpel treffen, vielleicht sogar aus Deutschland, kann dieser sich auch gerne auf Ihren Jetski setzen und eine Runde fahren.

Als Schweizer Staatsbürger einen Jetski zu fahren und zu versichern, ist also gar nicht so einfach und bedarf vielleicht den ein oder anderen Umweg, aber gerade auch die Möglichkeiten dadurch viel im Ausland zu sein, macht es ziemlich spannend und sollte kein Hinderungsgrund sein. Auch in anderen Ländern ist es gar nicht so einfach seinen Jetski ins Wasser zulassen. Einer Leidenschaft nachzugehen, bedeutet auch in den ein oder anderen sauren Apfel zu beißen. Wir wünschen auf jeden Fall ganz viel Spaß beim Fahren und viel Erfolg bei der Suche nach einer Versicherung.


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